Gerade haben die Handwerks- und Unternehmensverbände im Land Brandenburg mit dem Vorurteil aufgeräumt, digitale Barrierefreiheit werde nur von älteren Menschen oder solchen mit Behinderungen benötigt.
In einem Forderungskatalog an die öffentlichen Verwaltungen haben der brandenburgische Handwerkskammertag (BHKT), die IHK BB und die Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) eine Reihe von Zielen formuliert (Pressemitteilung), die sich auch mit einem Prinzip der WCAG und seinen Richtlinien decken.
Insbesondere der Handwerkskammertag hat im Forderungskatalog (PDF) entsprechende Vorschläge gemacht. So müsse die Komplexität von Regelungen, Formularen, Bescheiden und amtlichen Schreiben reduziert werden. Auch sollten Formulare und Bescheide allgemein und verständlich formuliert werden.
Falsches Ausfüllen unverständlicher Formulare dürfe nicht zu Lasten der Betriebe gehen. „Auch Gesetze und Verordnungen müssen adressatengerecht formuliert und gestaltet sein. Unklarheiten bei der Betroffenheit können mit der Einführung einer Checkliste (Wer ist Adressat? Was ist zu tun?) vereinfacht aufgezeigt werden.“ Kurzum, „Die Nutzerfreundlichkeit/ Service für Antragsteller von Fördermitteln sollte im Rahmen der Digitalisierung deutlich erhöht werden.“
Das ist doch verständlich
Die WCAG kennt hierzu das Prinzip der „Verständlichkeit“, die sie für Informationen und Bedienung der Nutzerschnittstelle einfordert. Ihre Richtlinien lauten:
- Mache Text lesbar und verständlich.
- Sorge dafür, dass Inhalte auf vorhersehbare Weise erscheinen und funktionieren.
- Helfe Nutzern, Fehler zu vermeiden und zu korrigieren.
Hier finden Sie einen Einstieg in die verbindlichen Erfolgskriterien und wie sie geprüft werden.